Kosmetische Behandlung mit Botox®

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MVZ Praxis für HNO
des St. Bernhard-Hospitals
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Kosmetische Behandlung mit Botox®

Im Laufe der Jahre können im Gesicht Falten auf unterschiedliche Weise entstehen. Zum einen verliert die Haut an Elastizität und Spannkraft und es entstehen sogenannte mimische Falten (z.B. Stirnfalten, Zornesfalte, Krähenfüße) sowie die Fähigkeit Feuchtigkeit zu speichern nimmt ab und das damit einhergehende Einsinken der Haut (z.B. Nasolabialfalte). Dieser Prozess beginnt schon etwa ab Mitte 20. Eine gesunde Lebensweise kann zwar die Hautalterung verlangsamen aber nicht verhindern. Durch die Behandlung mit Botulinumtoxin, auch bekannt unter Botox®, wird gezielt die Signalübertragung zwischen den Nervenzellen und Muskelfasern gehemmt. Die Muskeln entspannen sich und die Haut über dem Muskel glättet sich. Das Ziel der Behandlung ist ein frischer und entspannter natürlicher Gesichtsausdruck. In der Regel setzt die sichtbare Wirkung nach 10 bis 14 Tagen ein und hält vier bis sechs Monate.
Botulinumtoxin hat sich außerdem zur unterstützenden Therapie von Migräne bewährt.


Die angebotenen Sonderleistungen und ästhetischen Behandlungen sind nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Versicherungen und müssen nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.

Für die persönliche fachärztliche Beratung und Untersuchung werden je nach Umfang etwa 35 Euro berechnet.

Webseite gedruckt am Mittwoch, 24.04.2024 20:00 Uhr