Vergütung Pflege- und Funktionsdienst


Die Vergütung einer Pflegefachkraft (Pflegefachmann/Pflegefachfrau, Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger, Altenpfleger) (w/m/d) richtet sich bei uns nach den Arbeitsvertraglichen Richtlinien der Caritas, speziell der Anlage 31 (AVR Caritas, Regionalkommission Nord).
Dies bedeutet, dass Sie, beispielsweise auf einer peripheren Station, in die Entgeltgruppe P7 eingruppiert werden.
Hier variiert das Brutto – Grundgehalt derzeit von 3.304,69 bis 4.066,15 Euro, zzgl. 158,80 Euro Pflegezulage.

Sollten Sie in einer Abteilung eingesetzt werden, für den die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine Fachweiterbildung empfiehlt, so werden Sie in die Entgeltgruppe P8 eingruppiert.
Hier variiert das Brutto – Grundgehalt derzeit von 3.490,40 bis 4.239,52 Euro. Auf der Intensivstation, kommt noch die o.g. Pflegezulage in Höhe von 158,80 Euro und eine Intensivzulage in Höhe von 100,00 Euro hinzu.

Wenn Sie dann eine Fachweiterbildung abgeschlossen haben und entsprechend in einer solchen Abteilung eingesetzt werden, so erhöht sich die Entgeltgruppe noch einmal auf P9.
Hier variiert das Brutto – Grundgehalt derzeit von 3.770,53 bis 4.403,33 Euro.
Auf der Intensivstation, kommt noch die o.g. Pflegezulage in Höhe von 158,80 Euro und eine Intensivzulage in Höhe von 100,00 Euro hinzu.

Wenn Sie im Rahmen einer Palliative Care Weiterbildung oder als Praxisanleiter mit Weiterbildung tätig sind, erhalten Sie bei uns eine außertarifliche Zulage bis zu 100,00 Euro.

Wenn Sie in unserem Pflegepool tätig sind und flexibel in allen Bereichen arbeiten, erhalten Sie eine außertarifliche Zulage bis zu 500,00 Euro.

Besonders qualifizierte Mitarbeiter, bekommen die Möglichkeit, eine Tätigkeit als Führungskraft (Stationsleitung, Abteilungsleitung und Stellvertretungen) zu übernehmen.
Je nach Größe und Art des Verantwortungsbereiches, erfolgt die Eingruppierung in verschiedenen Entgeltgruppen. Das Brutto – Grundgehalt kann damit zwischen 3.770,53 und 5.187,87 Euro liegen.

Hinzu kommen ggf. jeweils

  • Zeitzuschläge
  • Zulagen (z.B. für Wechselschichten 155,00 Euro)
  • Jahressonderzahlung
  • Leistungsentgelt
  • Kirchliche Zusatzversorgung
  • Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen
  • Rufbereitschaftsvergütungen
  • Einspringbonus (50,- oder 150,- Euro für eingesprungene Zusatzdienste)

Hierdurch lässt sich sowohl Ihre regelmäßige Bruttovergütung als auch Ihr Jahresbrutto insgesamt noch einmal deutlich erhöhen.

Ein operations- oder anästhesietechnischer Assistent (OTA/ATA) (w/m/d) oder ein Notfallsanitäter (m/w/d) wird übrigens ebenso eingruppiert, wie eine Pflegefachkraft (w/m/d), sofern er entsprechend eingesetzt wird.

Sofern Sie ein spezielles pflegerisches Studium abgeschlossen haben und einen entsprechenden Aufgabenbereich dauerhaft übernehmen, so sind abermals anderweitige Eingruppierungen denkbar, die eine höhere Vergütung möglich machen.

Fachkräfte anderer Ausbildungszweige oder mit einer Ausbildungsdauer in der Pflege von unter 3 Jahren, werden in anderen Entgeltgruppen oder in anderen Anlagen der Arbeitsvertraglichen Richtlinien eingruppiert.

In der Ausbildung (Pflegefachfrau/-mann, ATA oder OTA) erhalten Sie ein Brutto-Grundgehalt von:
Im 1. Jahr: 1.340,69 Euro
Im 2. Jahr: 1.402,07 Euro
Im 3. Jahr: 1.503,38 Euro

Wenngleich diese Informationsseite keine verbindliche Zusicherung darstellt und Details oder Formulierungen vereinfacht dargestellt sind, so hoffe ich, dass ich Ihnen einen groben Überblick verschaffen konnte, welcher Verdienst hier in welchem Bereich möglich ist.
Individuelle Informationen erhalten Sie selbstverständlich im Bewerbungsprozess, da jeder Bewerber und jede Qualifikation individuell zu betrachten ist.

Beachten Sie auch die weiteren Bereiche unserer Homepage, die Hinweisseite zum Fahrtkostenzuschuss und unsere Angebote unter Beruf & Karriere.

Ihr Dirk Schrage